Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von agroparts

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der LexCom Informationssysteme GmbH (nachfolgend „LexCom“ genannt; vgl. das Impressum für weitere Kontakt- und Unternehmensdaten), Rüdesheimer Straße 23, 80686 München, für das mit den Domains "agroparts.com" und "agroparts.de" adressierte Internetangebot "agroparts" (nachfolgend "agroparts" genannt).

Stand: November 2020 (AGB Stand Juli 2020)

(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu den Rechten von Verbrauchern nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatzgeschäft und im elektronischen Geschäftsverkehr.)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Der Nutzer akzeptiert diese AGB durch das Anklicken einer dafür vorgesehenen Schaltfläche innerhalb des Registrierungsvorgangs. Nutzer können diese AGB auch nach Vertragsschluss jederzeit unter dem überall auf agroparts erreichbaren Link „AGB“ (unterer Rand der Website) aufrufen, ausdrucken und speichern.
  2. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nutzern von agroparts und LexCom über die Nutzung von agroparts. Nutzer von agroparts sind in der Regel Unternehmer (§ 14 BGB); aber auch Verbraucher (§ 13 BGB) können den Dienst nutzen. Die besonderen Regelungen in diesen AGB für Unternehmer sind entsprechend gekennzeichnet.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Leistungsumfang

  1. agroparts bietet Informationen verschiedener Hersteller landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge (im Folgenden „Hersteller“) über deren Original-Ersatzteile an. Darüber hinaus bietet agroparts folgende Funktionalitäten:
    1. Autorisierte Fachhändler haben die Möglichkeit, über die Plattform von agroparts bei den in agroparts registrierten Herstellern / Importeuren Bestellanfragen zu platzieren und damit Bestellungen einzuleiten. Sonstige Nutzer (einschließlich Verbraucher) haben die Möglichkeit, sich einen virtuellen Warenkorb aus Ersatzteilen zusammenzustellen. Diesen können sie entweder (1) elektronisch über die agroparts-Nachrichtenfunktion oder (2) in ausgedruckter Form außerhalb von agroparts an einen autorisierten Fachhändler ihrer Wahl schicken.
    2. Agroparts-Nutzer, die den Status eines autorisierten Händlers haben, können über agroparts selbst als Shop-Anbieter auftreten. Sie können eine eigene Instanz des „agroparts DealerShop“ lizensieren, über den Nutzer dann ebenfalls die Möglichkeit haben, Ersatzteile zu bestellen. Zur Registrierung klickt der berechtigte agroparts-Nutzer dazu nach Login in seinen agroparts-Account auf das Nutzer-Symbol, klickt auf den Menüpunkt „agroparts DealerShop“ und folgt den Anweisungen zur Registrierung. Es gelten die ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den agroparts DealerShop.
  2. Nutzer von agroparts haben außerdem die Möglichkeit, sich Original Ersatzteil-Kataloge für ihre individuellen Maschinen über die „agroparts Mobile“ App herunterzuladen und offline zu nutzen. Die Bestellung und Nutzung von „agroparts Mobile“ ist im Rahmen der Nutzung von agroparts möglich. Für die Nutzung von „agroparts Mobile“ gelten ergänzende Geschäftsbedingungen.
  3. agroparts bietet eine Verfügbarkeit von 98,5% im Monatsmittel, abgesehen von einem planmäßigen Wartungsfenster am Sonntag zwischen 6:00 bis 16:00 Uhr (deutscher Zeit) sowie von Ursachen, die nicht in der Verantwortlichkeit von LexCom liegen.
  4. LexCom ist im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen weder (a) für die Vollständigkeit der in ihrer Datenbank eingestellten Ersatzteile noch (b) für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der von den Herstellern gelieferten Daten und Informationen (einschließlich ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verantwortlich, da die Erstellung dieser Daten nicht im Einflussbereich von LexCom liegen. LexCom wird bei Kenntnis von Mängeln in den Daten unverzüglich den jeweiligen Hersteller informieren und berichtigte Daten zur Verfügung stellen. Die angezeigten Ersatzteilpreise sind unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller. Verbindliche Preisauskünfte können nur vom jeweiligen Verkäufer abgegeben werden.
  5. agroparts versteht sich als Angebot zur Informationsversorgung von den Herstellern an die Teilnehmer des Anschlussmarktes also z. B. autorisierte Fachhändler bzw. Teilehändler. Durch das Absenden einer Bestellanfrage durch den Käufer (durch Klick auf den Button „Jetzt bestellen!“ auf der Seite „Bestellauftrag“) und die Entgegennahme dieser Anfrage durch den Verkäufer gemäß §2 Nr. 1 a) oder durch Auslösung einer Bestellung durch den Käufer bei einem ausgewählten Händler im agroparts DealerShop gemäß §2 Nr. 1 b) treten diese Parteien in eine Geschäftsbeziehung. Ein späterer Vertragsschluss, die Übergabe und die Abrechnung der Ersatzteile zwischen den Nutzern (Händler und Hersteller) erfolgt außerhalb des Verantwortungsbereiches von LexCom.
  6. agroparts selbst bietet weder Ersatzteile an noch Informationen, die über die Datenbankinhalte hinausgehen.
  7. Ist der Nutzer Hersteller oder Importeur, kann er seine Bestell- und Versandarten nach Abstimmung mit LexCom in agroparts hinterlegen lassen. LexCom wird den Inhalt dieser Informationen nicht prüfen und ist insofern hierfür nicht verantwortlich.
  8. Sind verschiedene Nutzer von agroparts innerhalb eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe an verschiedenen Standorten (Hauptverwaltung / Niederlassung) tätig, ermöglicht agroparts die Verknüpfung von Nutzerkonten in einer Weise, dass Nutzer der Hauptverwaltung Aktionen (auch Bestellungen) im Namen und auf Rechnung der Niederlassung ausführen können. Die technischen Voraussetzungen und Einschränkungen dieser „Verknüpfung und Verwaltung von Unternehmensstandorten“ sind im entsprechenden Nutzerhandbuch, das innerhalb von agroparts abrufbar ist, näher beschrieben. Für die rechtlichen Folgen einer im Zuge der Nutzung dieser Funktionalität erteilten Bevollmächtigung von Nutzern einer Hauptverwaltung durch die Niederlassung sind alleine die beteiligten Nutzer verantwortlich. 

§ 3 Registrierung

  1. Nutzer müssen sich für die Nutzung von agroparts wahrheitsgemäß registrieren. Hierzu klickt der Nutzer auf „Kostenlos registrieren“, gibt seine Kundendaten und ein Passwort ein (die gewählte E-Mail-Adresse und Passwort dienen nach Abschluss der Registrierung als Zugangsdaten), bestätigt die Akzeptanz dieser AGB und bestätigt diese Informationen durch Klick auf den Button „Registrieren“. Dadurch nimmt der Nutzer gegenüber LexCom das Angebot von LexCom zum Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Nutzung von agroparts an. Im Anschluss erhält der Nutzer von LexCom ein (unverschlüsseltes) E-Mail mit einem Verifizierungscode. Durch Eingabe dieses Codes auf agroparts wird die Registrierung abgeschlossen und der Zugang kann genutzt werden.
  2. Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen und juristischen Personen erlaubt. Wird der Nutzer von einem Vertreter registriert, ist LexCom berechtigt, einen Nachweis der Vertretungsvollmacht zu verlangen. Die Einzelheiten des Vertretungsnachweises bestimmt LexCom, der Vertreter muss namentlich genannt werden.
  3. Der Nutzer kann sein Passwort jederzeit im Rahmen der Nutzung von agroparts ändern. agroparts wird einen Benutzer nicht per E-Mail oder am Telefon nach seinem Passwort fragen. Ist es einem Benutzer mit Administrationsrechten, meist „admin“ genannt, erlaubt weitere Benutzer unter seiner agroparts ID anzulegen, so wird er diese entsprechend wahrheitsgemäß registrieren sowie auf die Geheimhaltung der Zugangsdaten hinweisen.
  4. LexCom behält sich vor, die Registrierung des Nutzers aufgrund falscher Angaben bei der Registrierung, Verstoß gegen seine Pflichten aus dem Nutzungsvertrag (siehe insbesondere §§ 3 und 5) oder bei Missbrauch des Portals agroparts, jederzeit fristlos zu widerrufen und den Zugang für den Nutzer zu sperren.
  5. Autorisierten Vertragshändlern und Werkstätten von Ersatzteilen steht es im Anschluss frei, sich für die Möglichkeit von Online-Bestellungen freischalten zu lassen. Dafür gelten die Bestimmungen aus § 3 Nr. 1-5 analog. Dazu geht der registrierte Nutzer nach dem Login im ersten Schritt auf das Menü des jeweiligen Herstellers, indem er auf das Markenlogo des gewünschten Herstellers auf der agroparts-Webseite klickt und geht auf „Bestellsystem“. Im Anschluss trägt der Nutzer seine Händlernummer ein und klickt auf „Anfrage senden“. Die Daten werden im Anschluss zur Überprüfung an den Hersteller geschickt. Wird der Nutzer vom Hersteller als zur Online-Bestellung berechtigt bestätigt, so wird dem Nutzer dies durch LexCom durch eine Meldung bestätigt und die Online-Bestellfunktion wird freigeschaltet. Ist einem Händler der Status als autorisierter Vertragshändler oder Werkstatt von Ersatzteilen von einem oder mehreren Herstellern aberkannt worden, behält sich LexCom das Recht vor, die Online-Bestellfunktion für die jeweilige Herstellermarke zu deaktivieren. Dem Nutzer wird dies durch eine entsprechende Meldung durch LexCom mitgeteilt.

§ 4 Datenschutz und -sicherheit

  1. Sämtliche vom Nutzer erhobenen personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den für LexCom geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Es gilt die Datenschutzerklärung von LexCom.
  2. Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass zum Zwecke der Bestimmung einer gebührenpflichtigen Nutzung (§ 6.1) der Nutzungsumfang (Anzahl der Klicks innerhalb der agroparts-Kataloge) laufend protokolliert werden muss. Des weiteren können Informationen über die Bestell- und Nutzungsaktivitäten in agroparts zum Zwecke der Erfolgs-/Nutzungsmessung sowie zur Weiterentwicklung von agroparts aus berechtigtem Interesse nach Art. 6 (1) f) DSGVO ausgewertet und den in agroparts integrierten Herstellern und deren Importeuren zur Verfügung gestellt werden. Personenbezogene Daten werden in diesem Fall nur verarbeitet, soweit für die Zweckerreichung notwendig, und im übrigen entfernt/anonymisiert oder nur nach expliziter Einwilligung durch den Nutzer verarbeitet, die durch diesen im Rahmen der Nutzung von agroparts eingeholt wird.
  3. Des weiteren erklären sich autorisierte Händler von Ersatzteilen oder Werkstätten damit einverstanden, dass durch das Aktivieren der Funktion „Parts Locator“ personenbezogene Daten und Informationen zur Teileverfügbarkeit an die in agroparts integrierten Hersteller / Importeure geleitet werden. Diese Funktion kann vom Nutzer jederzeit aktiviert und deaktiviert werden.

§ 5 Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer versichert, dass die von ihm angegebenen Informationen wahr und vollständig sind. Ferner ist er verpflichtet, Änderungen unter der Rubrik Nutzerdaten / Firmendaten unverzüglich einzutragen.
  2. Der Nutzer versichert, dass seine Eingaben und Mitteilungen nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen und sich nicht nachteilig auf andere Daten oder das Datenverarbeitungssystem von LexCom auswirken. Insbesondere ist es dem Nutzer verboten, solche Informationen und Daten anzubieten oder nachzufragen, die gegen strafrechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder deren Handel verboten oder zustimmungspflichtig ist.
  3. Nutzer dürfen die in agroparts integrierten Informationen, Daten, Zeichnungen, Spezifikationen und Dokumentationen (das „agroparts-Material“) nicht vervielfältigen, in anderen Medien speichern, verteilen oder verändern. Der Zugriff auf das agroparts-Material mittels automatisierter Prozesse (z.B. Robots, Spider-Tools etc.) ist unzulässig. Das Drucken und Speichern einzelner Seiten ist nur für den persönlichen Gebrauch gestattet.
  4. Die Nutzung von agroparts erfolgt maßgeblich zu dem Zweck, erforderliche Ersatzteile zu einer Landmaschine zu identifizieren und über agroparts zu beziehen. Der Nutzer wird agroparts nur in einem Umfang nutzen, der den individuell üblichen Nutzungsumfang für diesen Zweck nicht wesentlich überschreitet. Erfolgt die Nutzung über diesen Zweck und/oder den üblichen Nutzungsumfang hinaus, behält sich LexCom das Recht vor, den Zugriff auf agroparts einzuschränken oder zu sperren.
  5. Der Nutzer darf seine individuellen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) nicht mit Dritten teilen oder an Dritte weitergeben.
  6. Der Nutzer darf sich nur einmal zur gleichen Zeit für agroparts registrieren.

§ 6 Preise für agroparts

  1. Die Nutzung von agroparts ist ab einem bestimmten Nutzungsumfang gebührenpflichtig; die Überschreitung dieses Nutzungsumfangs und die Höhe der hiermit verbundenen Gebühren werden dem Nutzer vorher kenntlich gemacht. Möchte der Nutzer die Nutzung fortsetzen, muss er ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Dazu muss einer der Kontoadministratoren in seinem agroparts-Account auf „agroparts OnlineCatalog“ klicken.
  2. Die Höhe der Gebühren ist auf der agroparts-Homepage abrufbar.
  3. Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen der Abonnements sowie Konditionen für die Bestellung / Kündigung zusätzlicher Lizenzen sind auf der agroparts-Homepage abrufbar. Sofern ein Abonnement nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um den Zeitraum der Mindestlaufzeit. Andere Produkte und Dienstleistungen werden gemäß Preisliste für die Nutzung von agroparts abgerechnet. Die Kündigung erfolgt, indem der Kontoadministrator im System unter agroparts OnlineCatalog auf „Abo kündigen“ klickt. Bei einer vorausgegangenen Lizenzerhöhung ist die Kündigung erst im nächsten rollierenden Monat möglich.
  4. Rechnungen über die für das Abonnement zu zahlenden Preise stellt LexCom dem Nutzer in Textform (PDF-Format) bereit.
  5. Alle Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, je nach Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers (EU/Drittländer). 
  6. Alle Gebühren werden je nach Sitz des Nutzers entweder über Kreditkarte oder über Lastschrifteinzugsverfahren abgerechnet. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto bzw. die Kreditkarte ausreichende Deckung aufweist und die Kreditkarten- und Bankdaten gültig und richtig sind. Im Falle einer gescheiterten Buchung / Rückbuchung kann LexCom vom Nutzer die Erstattung der hierdurch tatsächlich entstandenen Kosten verlangen. Im Rahmen der Abrechnung über Vorauskasse trägt der Nutzer sämtliche Gebühren für die Überweisung. Nach erfolgreicher Gutschrift auf dem LexCom Konto wird der Nutzer freigeschaltet.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher (private Nutzer) haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht nach den folgenden Vorschriften (für Unternehmer / gewerbliche Nutzer ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen): 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LexCom Informationssysteme GmbH, Rüdesheimer Str. 23, D-80686 München, Tel.: +498954715111, Fax: +498954715175, E-Mail: agroparts@lexcom.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, per Telefon oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Widerrufsformular oder das Online-Kontaktformular auf unserer Webseite [www.agroparts.com] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

§ 8 Mitteilungen und Erklärungen

  1. Die über agroparts angebahnten Kaufverträge werden der Natur der Plattform entsprechend im Wege der elektronischen Kommunikation geschlossen. Dabei werden die Willenserklärungen regelmäßig per E-Mail abgegeben.
  2. Die Nutzer erkennen die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:
    1. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
    2. Alle Mitteilungen sind in deutscher oder englischer Sprache zu formulieren und das entsprechende Modul "Kontakt" muss verwendet werden.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, sich mindestens einmal wöchentlich über die an ihn adressierten Nachrichten zu informieren.
  4. Für Mitteilungen und Erklärungen zu diesen AGB nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

§ 9 Störungen des Dienstes

Bei wesentlichen Störungen von agroparts, die im Verantwortungsbereich von LexCom liegen, wird ab einer Ausfallzeit von mehr als 24 Stunden die Nutzungszeit um diesen Zeitraum verlängert.

§ 10 Haftungsbeschränkung

  1. LexCom haftet dem Nutzer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von LexCom sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LexCom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet LexCom nur, soweit das Unternehmen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
  3. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 11 Freistellung

  1. Der Nutzer stellt LexCom von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen LexCom wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer auf agroparts eingestellten Inhalte geltend machen. Der Nutzer übernimmt alle LexCom auf Grund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weiter gehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von LexCom bleiben unberührt. Dem Nutzer steht das Recht zu, nachzuweisen, dass LexCom tatsächlich geringere Kosten entstanden sind.
  2. Werden durch die Inhalte des Nutzers Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer LexCom nach Wahl von LexCom auf eigene Kosten des Nutzers das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten.

§ 12 Bestimmungen im Zusammenhang mit der P2B-Verordnung

Mit den Bestimmungen dieses § 12 erfüllt LexCom besondere Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1150 vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten („P2B-Verordnung“), soweit diese Anforderungen nicht bereits durch andere Vorschriften dieser AGB erfüllt werden.

  1. Einschränkung, Aussetzung und Beendigung: LexCom behält sich das Recht vor, agroparts für Nutzer unter folgenden Voraussetzungen vorübergehend einzuschränken oder zu beenden:
    • Bei Verstoß gegen die Pflichten aus § 5 dieser AGB.
    • Wenn der Nutzer entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Abonnement-Gebühren (§ 6) oder eines nicht unerheblichen Teils der Abonnement-Gebühren in Verzug ist oder wenn er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Abonnement-Gebühren in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Abonnement-Gebühren für zwei Monate erreicht.

    In den hier genannten Fällen wird LexCom dem Nutzer rechtzeitig vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Maßnahme eine Begründung per E-Mail mitteilen.

  2. Ranking: Im Rahmen der Suche eines Nutzers nach Händlern von Ersatzteilen zum Zwecke der Anbahnung von Bestellungen werden dem Nutzer die für seine Bestellung in Frage kommenden Händler geordnet nach objektiven Relevanzkriterien (wie insbesondere räumliche Entfernung zum Sitz / zur Anschrift des Nutzers) angezeigt. Im Übrigen findet ein qualitatives Ranking im Sinne der P2B-VO nicht statt. Händler haben entsprechend keine Möglichkeit, ein Ranking innerhalb von agroparts direkt oder indirekt gegen Entgelt zu beeinflussen.
  3. Datenzugang nach Vertragsende: LexCom weist darauf hin, dass Nutzerdaten nach Vertragsende im Einklang mit den für LexCom geltenden Datenschutzgesetzen durch LexCom weiter gespeichert werden können, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder sonstigen Aufbewahrungspflichten oder aus berechtigtem Interesse zulässig ist.
  4. Datenzugang während der Nutzung: LexCom weist darauf hin, dass gewerbliche Nutzer wie folgt  Zugang zu ihren eigenen in agroparts gespeicherten Daten (ob mit oder ohne Personenbezug) oder zu denen anderer Nutzer haben.Im Rahmen der Bestellabwicklung nach § 2 erfolgt eine Übermittlung und Speicherung (personenbezogener) Daten der an der Bestellung beteiligten Nutzer.
  5. Internes Beschwerdemanagementsystem: LexCom hat ein internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, welches die Anforderungen der P2B-VO erfüllt. Die entsprechenden Kontaktinformationen sind auf der agroparts-Website (Impressum) abrufbar. Hier sind auch Informationen der LexCom zur Funktionsweise und Wirksamkeit des internen Beschwerdemanagementsystems verfügbar.
  6. Mediation: Im Falle von Beschwerden von Nutzern, die nicht mit den in der P2B-VO genannten Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst werden können, ist LexCom bereit, mindestens mit den folgenden Mediatorinnen / Mediatoren zusammenzuarbeiten, um mit gewerblichen Nutzern eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zu erzielen, die sich auf die Bereitstellung von agroparts und entsprechende Beschwerden beziehen:
    • Rechtsanwältin Jutta Klumpp, Kanzlei Klumpp, Südostallee 128, D-12487 Berlin; Tel.: +49 (0) 178 460 5257; E-Mail: info@kanzlei-klumpp.de.
    • Rechtsanwalt Dr. Philipp Höttler, LL.M., Hoflacher Str. 6, D-82223 Eichenau; Tel.: +49 (0) 172 7378310; E-Mail: info@kanzlei-hoettler.de.

§13 Allgemeine Bestimmungen / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen U.N. Kaufrechts. Ist der Nutzer Verbraucher, bleibt die Anwendbarkeit zwingender Vorschriften der an seinem Wohnort geltenden Rechtsordnung unberührt
  2. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist München.
  3. Soweit der Nutzer Unternehmer ist, ist der Gerichtsstand nach Wahl von LexCom entweder der Geschäftssitz des Nutzers oder München, Deutschland.
  4. Diese AGB liegen in deutscher Sprache sowie in verschiedenen anderen Sprachen vor. Im Zweifel ist die deutschsprachige Fassung für die Auslegung der AGB relevant.
  5. LexCom behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Nutzer wird auf die Änderung beim Login in seinen Account aufmerksam gemacht. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme, gelten die geänderten Bestimmungen als angenommen.
  6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist LexCom nicht verpflichtet und nicht bereit.